Einrichtung, Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft sind in dem Gerichtsverfassungsgesetz und in einer Verwaltungsanordnung (OrgStA) geregelt.

Leiter der Behörde ist der „Leitende Oberstaatsanwalt“.

Die Staatsanwaltschaft Aachen verfügt über 12 Abteilungen, denen jeweils eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt als Leiter zugeordnet ist. Die Abteilungen haben im Wesentlichen folgende Zuständigkeitsbereiche:

Abteilung I

Allgemeine Verfahren gegen

-       Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Heinsberg, Selfkant, Waldfeucht, Wassenberg,

mit den Tatorten Simmerath und Monschau (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)

mit dem Tatort Alsdorf

 

Verfahren

-       wegen politisch motivierter Delikte

-       wegen Vorteilsannahme und -gewährung sowie Bestechlichkeit und Bestechung (Korruptionsverfahren)

-       gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes außerhalb des Justiz- und Polizeidienstes, die in Zusammenhang mit ihrer Amtsführung stehen

-       (und Anzeigesachen) gegen Personen, die der Immunität, Indemnität oder Exterritorialität unterliegen

-       wegen presserechtlicher Delikte

-       wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz

-       in Zusammenhang mit Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsbestimmungen (Betriebsunfallsachen)

-       nach Einzelzuweisung durch die Behördenleitung

 

Tatkomplex „Hambacher-Forst“


Abteilung II

 Allgemeine Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschl. Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (geringe Mengen), soweit nicht Erwachsene beteiligt sind und keine Einzelzuweisung in anderen Abteilungen erfolgt,

(unter Einbeziehung der allgemeinen Anzeigesachen gegen Kinder)

-               mit dem Wohnort Aachen (einschließlich Intensivtäter)

-               mit dem Wohnort Stolberg

-               mit dem Wohnort Herzogenrath

-               mit Wohnorten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Staatsanwaltschaft Aachen

 

Jugendschutzverfahren i. S. von § 26 Abs. 1 S. 1 GVG wegen Verstoßes gegen die
§§ 174 - 184 StGB

 

Verfahren wegen Verbreitung pornographischer oder jugendgefährdender Schriften
(i. S. v. § 11 Abs. 3 StGB) sowie wegen Vergehen gemäß § 131 StGB


Abteilung III

Allgemeine Verfahren gegen

-       Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Nettersheim, Schleiden

mit den Tatorten Alsdorf, Übach-Palenberg (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)

mit dem Tatort Kall

 

Verfahren wegen

-        Wirtschaftsstraftaten i. S. von § 74 c Abs. 1 GVG

-        Abrechnungsbetruges gegen Ärzte

-        Verstoßes gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen in Verbindung mit Steuerhinterziehung/Bannbruch, Lebensmittelstrafrecht

-        Verstoßes gegen Umweltschutzbestimmungen

-        aus den Bereichen der Informations- und Kommunikationskriminalität, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse der IUK-Technik erforderlich und/oder organisierte und bandenmäßige Strukturen erkennbar sind

-        im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (mit wirtschaftsstrafrechtlichem Hintergrund)


Abteilung IV

 Allgemeine Verfahren gegen

-       Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit dem Tatort Eschweiler (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)

mit den Tatorten Aachen A - C, Geilenkirchen, Roetgen, Übach-Palenberg, Würselen

 

Verfahren

-       wegen Kapitalverbrechen

-       wegen akuten erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme

-       wegen Todesermittlungen

-       im Zusammenhang mit tödlichen Verkehrsunfällen

-       wegen Brand- und Sprengstoffdelikten

-       gegen Ärzte und Heilpraktiker sowie deren Hilfspersonal aufgrund des Verdachts von Behandlungsfehlern

-       gegen Angehörige der Pflegeberufe wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit von Pflegebedürftigen (insbesondere Seniorinnen und Senioren)

-       wegen Straftaten im Zusammenhang mit Fußballereignissen

-       wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht


Abteilung V

 Allgemeine Verfahren gegen

-       gegen Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit dem Tatort Herzogenrath

mit den Tatorten Aachen A - C, Würselen (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)

mit den Tatorten Jülich, Eschweiler, Stolberg

 

Verfahren

-       wegen Beeinträchtigung des Eisenbahn-, Luft- und Schifffahrtverkehrs (§§ 315,
        315 a StGB; einschließlich Unfälle)

-       gegen Angehörige der Bundeswehr im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung

-       gegen Justizvollzugsbedienstete einschließlich ärztlichem Personal (auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz), soweit nicht in Fällen fehlenden dienstlichen Bezuges eine Bearbeitung im allgemeinen Dezernat sachgemäß ist

-       wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung gegen Erwachsene sowie nach Einzelzuweisung gegen Jugendliche und Heranwachsende

wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV)

wegen Verstoßes gegen das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)

unter Einbeziehung ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen (BtM-Delikte)

mit den Anfangsbuchstaben M, Q - V (ausgenommen Verfahren mit Tatort Jülich)


Abteilung VI

 Allgemeine Verfahren gegen

-       gegen Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit dem Tatort Aachen D - L

 

Verfahren

-       gegen Rechtsanwälte und Notare

-       wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

-       wegen Falschgelddelikten

-       wegen Verstoßes gegen jagd- und tierschutzrechtliche Bestimmungen

-       wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung gegen Erwachsene sowie nach Einzelzuweisung gegen Jugendliche und Heranwachsende

wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV)

wegen Verstoßes gegen das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
unter Einbeziehung ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen (BtM-Delikte)

mit den Anfangsbuchstaben H - L, N - P, W - Z (ausgenommen Verfahren mit Tatort Jülich)


Abteilung VII

 Allgemeine Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschl. Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (geringfügige Mengen), soweit nicht Erwachsene beteiligt sind und keine Einzelzuweisung in anderen Abteilungen erfolgt,

(unter Einbeziehung der allgemeinen Anzeigesachen gegen Kinder)

-       mit den Wohnorten

Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler, Blankenheim, Dahlem, Düren, Eschweiler, Gangelt, Geilenkirchen, Heimbach, Heinsberg, Hellenthal, Hürtgenwald, Inden, Jülich, Kall, Kreuzau, Langerwehe, Linnich, Merzenich, Monschau, Nettersheim, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Roetgen, Schleiden, Selfkant, Simmerath, Titz, Übach-Palenberg,
Vettweiß, Waldfeucht, Wassenberg und Würselen

 

Jugendschutzverfahren i. S. v. § 26 Abs. 1 S. 1 GVG (ohne Verfahren wegen Verstoßes gegen die §§ 174 - 184 StGB)

 

Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende wegen Sexualstraftaten i. S. der

§§ 177, 179 StGB

 

Vorbereitung der Vollstreckung von Unterbringungen gemäß §§ 63, 64 StGB


Abteilung VIII

 Allgemeine Verfahren gegen

-       Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Aldenhoven, Baesweiler, Gangelt, Inden, Linnich, Niederzier, Titz

mit dem Tatort Geilenkirchen (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

 

Verfahren

-       gegen und zum Nachteil von Justizangehörigen außerhalb des Vollzugsdienstes, soweit nicht in Fällen fehlenden dienstlichen Bezuges eine Bearbeitung im allgemeinen Dezernat sachgemäß ist

-       gegen Erwachsene wegen Sexualstraftaten i. S. der §§ 174 a, b, c, 177, 184 i, 184 j, 184 k StGB zum Nachteil von Erwachsenen und Heranwachsenden

-       wegen häuslicher Gewalt gegen (erwachsene) Frauen und Männer im Rahmen von

Lebensgemeinschaften, die auf persönlicher innerer Bindung beruhen

-       wegen Nachstellung gem. § 238 StGB gegen Erwachsene innerhalb aktueller, ehemaliger oder gewollter intimer Beziehungen (Stalking-Verfahren)

-       wegen Verstoßes gegen § 4 GewSchG

-       zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren mit Ausnahme von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit durch Angehörige der Pflegeberufe

nach dem StrRehaHomG (AR)


Abteilung IX

 Allgemeine Verfahren gegen

-       Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Aachen V - Z

Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)

mit den Tatorten Monschau, Simmerath

 

Verfahren

-       aus den Bereichen der organisierten und bandenmäßigen Schwerkriminalität

-       wegen vorsätzlicher Geldwäsche einschließlich Vorgängen nicht verfahrensintegrierter Ermittlungen nach dem Geldwäschegesetz

-       wegen Menschenhandels

-       wegen Veranstaltung oder Beteiligung an einem unerlaubten Glücksspiel

Personenbezogene Verfahren nach Einzelzuweisung


Abteilung X

Allgemeine Verfahren gegen

-       gegen Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit dem Tatort Aachen M - U

 

Verfahren

-       gegen Gefangene, denen die Anzeige einer Justizvollzugsbehörde zugrunde liegt

-       wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung

-       gegen Erwachsene sowie nach Einzelzuweisung gegen Jugendliche und Heranwachsende

-       gegen unbekannte Täter

-       gegen namentlich bezeichnete Beschuldigte mit den Anfangsbuchstaben A - G
        und Verfahren mit Tatort Jülich (einschließlich BtM-Verfahren)

-       bandenmäßige BtM-Delikte (Eingang ab 2021)

-       wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV) und wegen Verstoßes gegen das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unter Einbeziehung ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen            (BtM-Delikte)

-       wegen ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen

-       wegen Verstoßes gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen und wegen Dopings

-       wegen Straftaten eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Sinne des § 315 d StGB mit Ausnahme der Fälle des § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB in Form der Polizeiflucht, wenn kein Unfall verursacht worden ist

-       des Tatkomplexes Völl / Stehlo

-       „Staatsanwalt vor Ort“ Jülich (Nr. 17a OrgStA)


Abteilung XI

 Allgemeine Verfahren gegen

-       Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Düren A - I, Heimbach, Hürtgenwald, Nideggen, Vettweiß, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nörvenich

mit dem Tatort Stolberg (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

mit dem Tatort Roetgen (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

 

Verfahren wegen bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls

 

Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie Berichtsentwürfe gem. Nr. 146 RiVASt (ausgenommen Ersuchen nach Belgien, Niederlande, Luxemburg)

Einlieferungsverfahren zur Strafverfolgung und Strafvollstreckung

Vollstreckungshilfeverfahren mit dem Ausland im Rahmen der Vollstreckung in- und ausländischer Sanktionen


Abteilung XII

 Allgemeine Verfahren gegen

-       gegen Erwachsene

-       unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Düren J - Z und mit unbestimmtem Tatort

mit dem Tatort Kall (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

 

Verfahren

gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung,

-       wegen Angriffs oder Beleidigungen und Bedrohungen gegen Amtsträger, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, der Rettungsdienste und der weiteren Dienstleister im Bereich der öffentlichen Versorgung, soweit diese Taten den Hauptvorwurf des Verfahrens              darstellen (Widerstandshandlungen) begangen durch Erwachsene,

-       wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz

Beschleunigte Verfahren unter Einschluss derartiger Verfahren gegen Heranwachsende

Die Bearbeitung der Verfahren erfolgt durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im Bereich der kleineren Kriminalität wie bei den Privatklagedelikten und bei Eigentums- und Vermögensdelikten bis zu einer Schadenhöhe von 2.000 € auch durch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.

Vorgesetzte Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft Aachen ist als Mittelbehörde die

Generalstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln

und als oberste Landesbehörde das

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf.