Die Staatsanwaltschaft Aachen ist

montags bis donnerstags
von 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 15:00 Uhr,

freitags
von 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 14:30 Uhr

telefonisch erreichbar.

Zutritt nur mit Termin:

In den meisten Fällen können Ihre Anliegen schriftlich oder telefonisch geklärt werden. Sollte im Ausnahmefall ein Besuch nötig sein, ist dieser nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich (Ausnahmen siehe unten).

Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an die für Sie zuständige Geschäftsstelle oder Ihre/n Sachbearbeiter/in. Eine entsprechende Telefonnummer finden sie auf unseren Schreiben (Briefkopf rechts) bzw. Auskunft erhalten Sie über die Zentrale (0241 9425-0).

Besonderheiten bei der Anzeigenaufnahme:

Möchten Sie eine Anzeige aufnehmen lassen, ist die Staatsanwaltschaft innerhalb der Sprechzeiten auch ohne Termin für Sie geöffnet. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird auch hier eine Terminbuchung empfohlen.

Besonderheiten bei einer Besuchserlaubnis:

Die Beantragung einer Besuchserlaubnis kann telefonisch erfolgen. Die Abholung ist am Folgetag innerhalb der Sprechzeiten an der Eingangspforte der Staatsanwaltschaft möglich.

Nachtbriefkasten:

Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten des Justizzentrums kann - auch außerhalb der Dienstzeiten - der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten als noch am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.