Einrichtung, Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft sind in dem Gerichtsverfassungsgesetz und in einer Verwaltungsanordnung (OrgStA) geregelt.
Leiterin der Behörde ist die "Leitende Oberstaatsanwältin".
Die Staatsanwaltschaft Aachen verfügt über 10 Abteilungen, denen jeweils eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt als Leiter zugeordnet ist. Die Abteilungen haben im Wesentlichen folgende Zuständigkeitsbereiche:
Abteilung I
Ermittlungsverfahren
- wegen politisch motivierter Delikte
- (und Anzeigesachen) gegen Personen, die der Immunität, Indemnität oder Exterritorialität unterliegen
- wegen presserechtlicher Delikte
- wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz
- im Zusammenhang mit Fußballereignissen
Abteilung II
Ermittlungsverfahren
- gegen Jugendliche und Heranwachsende
- wegen Verbreitung pornographischer oder jugendgefährdender Schriften
- Jugendschutzverfahren
Abteilung III
Ermittlungsverfahren
- wegen Wirtschaftsstraftaten
- wegen Vorteilsannahme und -gewährung sowie Bestechlichkeit und Bestechung (Korruptionsverfahren)
- wegen Abrechnungsbetruges gegen Ärzte
Abteilung IV
Ermittlungsverfahren
- wegen Kapitalverbrechen (einschließlich Todesermittlungsverfahren)
- wegen akuten erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme
- wegen Brand- und Sprengstoffdelikten
- gegen Ärzte und Heilpraktiker sowie deren Hilfspersonal aufgrund des Verdachts von Behandlungsfehlern
- gegen Angehörige der Pflegeberufe wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit von Pflegebedürftigen (insbesondere Seniorinnen und Senioren)
- in Zusammenhang mit Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsbestimmungen (Betriebsunfallsachen)
- wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz
- wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht
- allgemeine Ermittlungsverfahren
Abteilung V
Ermittlungsverfahren
- gegen Rechtsanwälte und Notare, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen
- wegen Beeinträchtigung des Eisenbahn-, Luft- und Schifffahrtverkehrs
- gegen Angehörige der Bundeswehr im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung
- wegen Verstoßes gegen Umweltschutzbestimmungen
- allgemeine Ermittlungsverfahren
Abteilung VI
Ermittlungsverfahren
- wegen Verstoßes gegen jagd- und tierschutzrechtliche Bestimmungen
- wegen Falschgelddelikten
- gegen Justizvollzugsbedienstete einschließlich ärztlichem Personal
- gegen Häftlinge, denen die Anzeige einer Justizvollzugsbehörde zugrunde liegt
- allgemeine Ermittlungsverfahren
Abteilung VII
Ermittlungsverfahren
- gegen Jugendliche und Heranwachsende
- Jugendschutzverfahren
- gegen und zum Nachteil von Justizangehörigen außerhalb des Vollzugsdienstes
Abteilung VIII
Ermittlungsverfahren
- gegen Rechtsanwälte und Notare, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen
- gegen Erwachsene wegen Sexualstraftaten
- wegen häuslicher Gewalt gegen Frauen
- wegen Nachstellung
- wegen Verstoßes gegen § 4 Gewaltschutzgesetz
- zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren
- allgemeine Ermittlungsverfahren
Abteilung IX
Ermittlungsverfahren
- aus den Bereichen der organisierten und bandenmäßigen Schwerkriminalität
- wegen Geldwäsche
- aus den Bereichen der Informations- und Kommunikationskriminalität
- wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen
- gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes außerhalb des Justiz- und Polizeidienstes
- allgemeine Ermittlungsverfahren
Abteilung X
Ermittlungsverfahren
- wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung
- wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV)
- gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung
Die Bearbeitung der Verfahren erfolgt durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im Bereich der kleineren Kriminalität wie bei den Privatklagedelikten und bei Eigentums- und Vermögensdelikten bis zu einer Schadenhöhe von 2.000 € auch durch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.
Vorgesetzte Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft Aachen ist als Mittelbehörde die
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
und als oberste Landesbehörde das
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
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