Staatsanwaltschaft Aachen

Startseite | Übersicht | Impressum |

Organisation

Die Organisation der Staatsanwaltschaft Aachen
Organisation der Staatsanwaltschaft

Einrichtung, Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft sind in dem Gerichtsverfassungsgesetz und in einer Verwaltungsanordnung (OrgStA) geregelt.

Leiterin der Behörde ist die "Leitende Oberstaatsanwältin".

Die Staatsanwaltschaft Aachen verfügt über 10 Abteilungen, denen jeweils eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt als Leiter zugeordnet ist. Die Abteilungen haben im Wesentlichen folgende Zuständigkeitsbereiche:

Abteilung I

Ermittlungsverfahren
- wegen politisch motivierter Delikte
- (und Anzeigesachen) gegen Personen, die der Immunität, Indemnität oder Exterritorialität unterliegen
- wegen presserechtlicher Delikte
- wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz
- im Zusammenhang mit Fußballereignissen

Abteilung II

Ermittlungsverfahren
- gegen Jugendliche und Heranwachsende
- wegen Verbreitung pornographischer oder jugendgefährdender Schriften
- Jugendschutzverfahren

Abteilung III

Ermittlungsverfahren
- wegen Wirtschaftsstraftaten
- wegen Vorteilsannahme und -gewährung sowie Bestechlichkeit und Bestechung (Korruptionsverfahren)
- wegen Abrechnungsbetruges gegen Ärzte

Abteilung IV

Ermittlungsverfahren
- wegen Kapitalverbrechen (einschließlich Todesermittlungsverfahren)
- wegen akuten erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme
- wegen Brand- und Sprengstoffdelikten
- gegen Ärzte und Heilpraktiker sowie deren Hilfspersonal aufgrund des Verdachts von Behandlungsfehlern
- gegen Angehörige der Pflegeberufe wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit von Pflegebedürftigen (insbesondere Seniorinnen und Senioren)
- in Zusammenhang mit Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsbestimmungen (Betriebsunfallsachen)
- wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz
- wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht
- allgemeine Ermittlungsverfahren

Abteilung V

Ermittlungsverfahren
- gegen Rechtsanwälte und Notare, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen
- wegen Beeinträchtigung des Eisenbahn-, Luft- und Schifffahrtverkehrs
- gegen Angehörige der Bundeswehr im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung
- wegen Verstoßes gegen Umweltschutzbestimmungen
- allgemeine Ermittlungsverfahren

Abteilung VI

Ermittlungsverfahren
- wegen Verstoßes gegen jagd- und tierschutzrechtliche Bestimmungen
- wegen Falschgelddelikten
- gegen Justizvollzugsbedienstete einschließlich ärztlichem Personal
- gegen Häftlinge, denen die Anzeige einer Justizvollzugsbehörde zugrunde liegt
- allgemeine Ermittlungsverfahren

Abteilung VII

Ermittlungsverfahren
- gegen Jugendliche und Heranwachsende
- Jugendschutzverfahren
- gegen und zum Nachteil von Justizangehörigen außerhalb des Vollzugsdienstes

Abteilung VIII

Ermittlungsverfahren
- gegen Rechtsanwälte und Notare, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen
- gegen Erwachsene wegen Sexualstraftaten
- wegen häuslicher Gewalt gegen Frauen
- wegen Nachstellung
- wegen Verstoßes gegen § 4 Gewaltschutzgesetz
- zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren
- allgemeine Ermittlungsverfahren

Abteilung IX

Ermittlungsverfahren
- aus den Bereichen der organisierten und bandenmäßigen Schwerkriminalität
- wegen Geldwäsche
- aus den Bereichen der Informations- und Kommunikationskriminalität
- wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen
- gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes außerhalb des Justiz- und Polizeidienstes
- allgemeine Ermittlungsverfahren

Abteilung X

Ermittlungsverfahren
- wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung
- wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV)
- gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung

Die Bearbeitung der Verfahren erfolgt durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im Bereich der kleineren Kriminalität wie bei den Privatklagedelikten und bei Eigentums- und Vermögensdelikten bis zu einer Schadenhöhe von 2.000 € auch durch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.

Vorgesetzte Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft Aachen ist als Mittelbehörde die

Generalstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln

und als oberste Landesbehörde das

Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf

.

 

© Die Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen, 2013