Staatsanwaltschaft Aachen

Startseite | Übersicht | Impressum |

Gerichtsbezirk

Örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Aachen
Gerichtsbezirk

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Aachen umfasst die kreisfreie Stadt Aachen und den Kreis Aachen, ferner den Kreis Düren sowie Teile der Kreise Heinsberg und Euskirchen.

Die Staatsanwaltschaft Aachen ist die westlichste von drei Staatsanwaltschaften im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln  externer Link, öffnet neues Browserfenster.


 

© Die Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen, 2012