InhaltGerichtsbezirkÖrtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Aachen
Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Aachen umfasst die kreisfreie Stadt Aachen und den Kreis Aachen, ferner den Kreis Düren sowie Teile der Kreise Heinsberg und Euskirchen. Die Staatsanwaltschaft Aachen ist die westlichste von drei Staatsanwaltschaften im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln |
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© Die Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen, 2012