Einrichtung, Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft sind in dem Gerichtsverfassungsgesetz und in einer Verwaltungsanordnung (OrgStA) geregelt.
Leiterin der Behörde ist die „Leitende Oberstaatsanwältin“.
Die Staatsanwaltschaft Aachen verfügt über 12 Abteilungen, denen jeweils eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt als Leiter zugeordnet ist. Die Abteilungen haben im Wesentlichen folgende Zuständigkeitsbereiche:
Abteilung I
Allgemeine Verfahren gegen
- Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit den Tatorten Heinsberg.
Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)
mit dem Tatort Alsdorf, mit den Tatorten Selfkant, Waldfeucht, Wassenberg
Verfahren
- wegen politisch motivierter Delikte
- wegen Vorteilsannahme und -gewährung sowie Bestechlichkeit und Bestechung (Korruptionsverfahren)
- gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes außerhalb des Justiz- und Polizeidienstes, die in Zusammenhang mit ihrer Amtsführung stehen
- (und Anzeigesachen) gegen Personen, die der Immunität, Indemnität oder Exterritorialität unterliegen
- wegen presserechtlicher Delikte
- wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz
- in Zusammenhang mit Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsbestimmungen (Betriebsunfallsachen)
- nach Einzelzuweisung durch die Behördenleitung
Tatkomplex „Hambacher-Forst“
Abteilung II
Allgemeine Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschl. Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Cannabissachen (geringe Mengen), soweit nicht Erwachsene beteiligt sind und keine Einzelzuweisung in anderen Abteilungen erfolgt,
(unter Einbeziehung der allgemeinen Anzeigesachen gegen Kinder)
- mit dem Wohnort Aachen (einschließlich Intensivtäter)
- mit dem Wohnort Stolberg
- mit dem Wohnort Herzogenrath
- mit dem Wohnort Übach-Palenberg
- mit dem Wohnort Würselen
- mit Wohnorten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Staatsanwaltschaft Aachen
Jugendschutzverfahren i. S. von § 26 Abs. 1 S. 1 GVG wegen Verstoßes gegen die
§§ 174 - 184 StGB
Verfahren wegen Verbreitung pornographischer oder jugendgefährdender Schriften
(i. S. v. § 11 Abs. 3 StGB) sowie wegen Vergehen gemäß § 131 StGB
Abteilung III
Allgemeine Verfahren gegen
- Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit den Tatorten Dahlem, Schleiden
mit den Tatorten Alsdorf, Übach-Palenberg (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)
mit den Tatorten Blankenheim, Hellenthal, Kall und Nettersheim
Verfahren wegen
- Wirtschaftsstraftaten i. S. von § 74 c Abs. 1 GVG (A-K, M, O, P, T, W-Z)
- Abrechnungsbetruges gegen Ärzte (A-K, M, O, P, T, W-Z)
- Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen (§ 74 c Abs. 1 Nr. 4 GVG)
- Verstoßes gegen Umweltschutzbestimmungen
- aus den Bereichen der Informations- und Kommunikationskriminalität, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse der IUK-Technik erforderlich sind
- im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (mit wirtschaftsstrafrechtlichem Hintergrund)
Abteilung IV
Allgemeine Verfahren gegen
- Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit dem Tatort Eschweiler (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)
mit den Tatorten Aachen A - C, Geilenkirchen, Roetgen, Übach-Palenberg, Würselen
Verfahren
- wegen Kapitalverbrechen
- wegen akuten erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme
- wegen Todesermittlungen
- im Zusammenhang mit tödlichen Verkehrsunfällen
- wegen Brand- und Sprengstoffdelikten
- gegen Ärzte und Heilpraktiker sowie deren Hilfspersonal aufgrund des Verdachts von Behandlungsfehlern
- gegen Angehörige der Pflegeberufe wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit von Pflegebedürftigen (insbesondere Seniorinnen und Senioren)
- wegen Straftaten im Zusammenhang mit Fußballereignissen
- wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht
- Zivilverfahren (Hs-Vorgänge)
Abteilung V
Allgemeine Verfahren gegen
- gegen Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit dem Tatort Herzogenrath
mit den Tatorten Aachen A - C, Würselen (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
mit den Tatorten Blankenheim, Hellenthal und Nettersheim (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
mit dem Tatort Würselen (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)
mit den Tatorten Eschweiler, Jülich, Stolberg
Verfahren
- wegen Wirtschaftsstraftaten i. S. von § 74 c Abs. 1 GVG
- wegen Abrechnungsbetruges gegen Ärzte (L, N, Q-S, U, V)
- wegen Beeinträchtigung des Eisenbahn-, Luft- und Schifffahrtverkehrs (§§ 315, 315 a StGB; einschließlich Unfälle)
- gegen Angehörige der Bundeswehr im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung
- gegen Justizvollzugsbedienstete einschließlich ärztlichem Personal (auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz), soweit nicht in Fällen fehlenden dienstlichen Bezuges eine Bearbeitung im allgemeinen Dezernat sachgemäß ist
- wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung gegen Erwachsene sowie nach Einzelzuweisung gegen Jugendliche und Heranwachsende
- wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV)
- wegen Verstoßes gegen das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
unter Einbeziehung ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen (BtM-Delikte)
mit den Anfangsbuchstaben M, Q - V (ausgenommen Verfahren mit Tatort Jülich)
Abteilung VI
Allgemeine Verfahren gegen
- gegen Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit dem Tatort Aachen D - L
Verfahren
- gegen Rechtsanwälte und Notare
- wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
- wegen Falschgelddelikten
- wegen Verstoßes gegen jagd- und tierschutzrechtliche Bestimmungen
- wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung gegen Erwachsene sowie nach Einzelzuweisung gegen Jugendliche und Heranwachsende
- wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV)
- wegen Verstoßes gegen das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
unter Einbeziehung ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen (BtM-Delikte)
mit den Anfangsbuchstaben H - L, N - P, W - Z (ausgenommen Verfahren mit Tatort Jülich)
Abteilung VII
Allgemeine Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschl. Betäubungsmittel- und Cannabissachen (geringfügige Mengen), soweit nicht Erwachsene beteiligt sind und keine Einzelzuweisung in anderen Abteilungen erfolgt,
(unter Einbeziehung der allgemeinen Anzeigesachen gegen Kinder)
- mit den Wohnorten
Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler, Blankenheim, Dahlem, Düren, Eschweiler, Gangelt, Geilenkirchen, Heimbach, Heinsberg, Hellenthal, Hürtgenwald, Inden, Jülich, Kall, Kreuzau, Langerwehe, Linnich, Merzenich, Monschau, Nettersheim, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Roetgen, Schleiden, Selfkant, Simmerath, Titz, Vettweis, Waldfeucht und Wassenberg
Jugendschutzverfahren i. S. v. § 26 Abs. 1 S. 1 GVG (ohne Verfahren wegen Verstoßes gegen die §§ 174 - 184 StGB)
Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende wegen Sexualstraftaten i. S. der §§ 177, 179 StGB
Vorbereitung der Vollstreckung von Unterbringungen gemäß §§ 63, 64 StGB
Abteilung VIII
Allgemeine Verfahren gegen
- Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit den Tatorten Aldenhoven, Baesweiler, Gangelt, Inden, Linnich, Niederzier, Titz
mit dem Tatort Geilenkirchen (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
Verfahren
- gegen Erwachsene wegen Sexualstraftaten i. S. der §§ 174 a, b, c, 177, 184 i, 184 j, 184 k StGB zum Nachteil von Erwachsenen und Heranwachsenden
- wegen häuslicher Gewalt gegen (erwachsene) Frauen und Männer im Rahmen von Lebensgemeinschaften, die auf persönlicher innerer Bindung beruhen
- wegen Nachstellung gem. § 238 StGB gegen Erwachsene innerhalb aktueller, ehemaliger oder gewollter intimer Beziehungen (Stalking-Verfahren)
- wegen Verstoßes gegen § 4 GewSchG
- zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren mit Ausnahme von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit durch Angehörige der Pflegeberufe
nach dem StrRehaHomG
Abteilung IX
Allgemeine Verfahren gegen
- Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit den Tatorten Aachen V - Z
Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)
mit den Tatorten Monschau, Simmerath
Verfahren
- aus den Bereichen der organisierten und bandenmäßigen Schwerkriminalität
- wegen vorsätzlicher Geldwäsche einschließlich Vorgängen nicht verfahrensintegrierter Ermittlungen nach dem Geldwäschegesetz
- wegen Menschenhandels
- wegen Veranstaltung oder Beteiligung an einem unerlaubten Glücksspiel
Personenbezogene Verfahren nach Einzelzuweisung
Abteilung X
Allgemeine Verfahren gegen
- gegen Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit dem Tatort Aachen M - U
mit den Tatorten Monschau, Simmerath (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
mit den Tatorten Selfkant, Waldfeucht, Wassenberg (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
Verfahren
- gegen Gefangene, denen die Anzeige einer Justizvollzugsbehörde zugrunde liegt
- wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung
- gegen Erwachsene sowie nach Einzelzuweisung gegen Jugendliche und Heranwachsende
- gegen unbekannte Täter
- gegen namentlich bezeichnete Beschuldigte mit den Anfangsbuchstaben A - G
und Verfahren mit Tatort Jülich (einschließlich BtM-Verfahren)
- bandenmäßige BtM-Delikte (Eingang ab 2021)
- wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV) und wegen Verstoßes gegen das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unter Einbeziehung ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen (BtM-Delikte)
- wegen ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen
- wegen Verstoßes gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen und wegen Dopings
- gegen und zum Nachteil von Justizangehörigen außerhalb des Vollzugsdienstes, soweit nicht in Fällen fehlenden dienstlichen Bezuges eine Bearbeitung im allgemeinen Dezernat sachgemäß ist
- wegen Straftaten eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Sinne des § 315 d StGB mit Ausnahme der Fälle des § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB in Form der Polizeiflucht, wenn kein Unfall verursacht worden ist
- des Tatkomplexes Völl / Stehlo
- „Staatsanwalt vor Ort“ Jülich (Nr. 17a OrgStA)
Abteilung XI
Allgemeine Verfahren gegen
- Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit den Tatorten Düren A - I, Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Nörvenich, Vettweiß
mit dem Tatort Düren Q-Z (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
mit dem Tatort Roetgen (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
Verfahren wegen bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls
Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie Berichtsentwürfe gem. Nr. 146 RiVASt (ausgenommen Ersuchen nach Belgien, Niederlande, Luxemburg)
Einlieferungsverfahren zur Strafverfolgung und Strafvollstreckung
Vollstreckungshilfeverfahren mit dem Ausland im Rahmen der Vollstreckung in- und ausländischer Sanktionen
Abteilung XII
Allgemeine Verfahren gegen
- gegen Erwachsene
- unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)
mit den Tatorten Düren J - Z und mit unbestimmtem Tatort
mit dem Tatort Kall (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA) mit dem Tatort Düren Q-Z
Verfahren
gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung,
- wegen Angriffs oder Beleidigungen und Bedrohungen gegen Amtsträger, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, der Rettungsdienste und der weiteren Dienstleister im Bereich der öffentlichen Versorgung, soweit diese Taten den Hauptvorwurf des Verfahrens darstellen (Widerstandshandlungen) begangen durch Erwachsene,
- wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz
Beschleunigte Verfahren unter Einschluss derartiger Verfahren gegen Heranwachsende
Die Bearbeitung der Verfahren erfolgt durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im Bereich der kleineren Kriminalität wie bei den Privatklagedelikten und bei Eigentums- und Vermögensdelikten bis zu einer Schadenhöhe von 2.000 € auch durch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.
Vorgesetzte Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft Aachen ist als Mittelbehörde die
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
und als oberste Landesbehörde das
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf.