Einrichtung, Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft sind in dem Gerichtsverfassungsgesetz und in einer Verwaltungsanordnung (OrgStA) geregelt.

Leiter der Behörde ist der „Leitende Oberstaatsanwalt“.

Die Staatsanwaltschaft Aachen verfügt über 12 Abteilungen, denen jeweils eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt als Leiter zugeordnet ist. Die Abteilungen haben im Wesentlichen folgende Zuständigkeitsbereiche:

Abteilung I

Allgemeine Verfahren gegen

  • Erwachsene
  • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Alsdorf, Heinsberg, Selfkant, Waldfeucht und Wassenberg

Verfahren

  • wegen politisch motivierter Delikte
  • wegen Vorteilsannahme und -gewährung sowie Bestechlichkeit und Bestechung (Korruptionsverfahren)
  • gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes außerhalb des Justiz- und Polizeidienstes, die in Zusammenhang mit ihrer Amtsführung stehen
  • (und Anzeigesachen) gegen Personen, die der Immunität, Indemnität oder Exterritorialität unterliegen
  • wegen presserechtlicher Delikte
  • wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz
  • in Zusammenhang mit Verstößen gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsbestimmungen (Betriebsunfallsachen)
  • nach Einzelzuweisung durch die Behördenleitung

Tatkomplex „Hambacher-Forst“

Abteilung II

Allgemeine Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschl. Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (geringe Mengen), soweit nicht Erwachsene beteiligt sind und keine Einzelzuweisung in anderen Abteilungen erfolgt, (unter Einbeziehung der allgemeinen Anzeigesachen gegen Kinder)

  • mit dem Wohnort Stolberg
  • mit dem Wohnort Aachen mit den Anfangsbuchstaben A - Z (ohne Intensivtäter)
  • mit Wohnorten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Staatsanwaltschaft Aachen mit den Anfangsbuchstaben A - Z

Jugendschutzverfahren i. S. von § 26 Abs. 1 S. 1 GVG wegen Verstoßes gegen die §§ 174 - 184 StGB

Verfahren wegen Verbreitung pornographischer oder jugendgefährdender Schriften (i. S. v. § 11 Abs. 3 StGB) sowie wegen Vergehen gemäß § 131 StGB

Abteilung III

Allgemeine Verfahren gegen

  • Erwachsene
  • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Schleiden
mit dem Tatort Übach-Palenberg (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

Verfahren wegen

  • Wirtschaftsstraftaten i. S. von § 74 c Abs. 1 GVG
  • Abrechnungsbetruges gegen Ärzte
  • Verstoßes gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen in Verbindung mit Steuerhinterziehung/Bannbruch
  • Verstoßes gegen Umweltschutzbestimmungen
  • aus den Bereichen der Informations- und Kommunikationskriminalität, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse der IUK-Technik erforderlich und/oder organisierte und bandenmäßige Strukturen erkennbar sind
  • im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (mit wirtschaftsstrafrechtlichem Hintergrund)

Abteilung IV

Allgemeine Verfahren gegen

  • Erwachsene
  • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Eschweiler (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

Allgemeine Verfahren (gem. Nrn. 19 ff. OrgStA)
mit den Tatorten Aachen A - C, Geilenkirchen, Roetgen, Übach-Palenberg, Würselen

Verfahren

  • wegen Kapitalverbrechen
  • wegen akuten erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme
  • wegen Todesermittlungen
  • im Zusammenhang mit tödlichen Verkehrsunfällen
  • wegen Brand- und Sprengstoffdelikten
  • wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz
  • gegen Ärzte und Heilpraktiker sowie deren Hilfspersonal aufgrund des Verdachts von Behandlungsfehlern
  • gegen Angehörige der Pflegeberufe wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit von Pflegebedürftigen (insbesondere Seniorinnen und Senioren)
  • wegen Straftaten im Zusammenhang mit Fußballereignissen
  • wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht

Zivilverfahren (Hs-Vorgänge)

Fahndung

Abteilung V

Allgemeine Verfahren gegen

  • gegen Erwachsene
  • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit den Tatorten Aachen A - C, Würselen (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)
und mit dem Tatort Jülich, Herzogenrath

Allgemeine Verfahren (Nrn. 19 ff. OrgStA) mit den Tatorten Eschweiler, Stolberg

Verfahren

  • wegen Beeinträchtigung des Eisenbahn-, Luft- und Schifffahrtverkehrs (§§ 315, 315 a StGB; einschließlich Unfälle)
  • gegen Angehörige der Bundeswehr im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung
  • gegen Justizvollzugsbedienstete einschließlich ärztlichem Personal (auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz), soweit nicht in Fällen fehlenden dienstlichen Bezuges eine Bearbeitung im allgemeinen Dezernat sachgemäß ist
  • wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung gegen Erwachsene sowie nach Einzelzuweisung gegen Jugendliche und Heranwachsende
  • wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV)
  • wegen Verstoßes gegen das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unter Einbeziehung ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit SubstitutionsProgrammen (BtM-Delikte)

mit den Anfangsbuchstaben M, Q - Z

Zentrale Zuständigkeit für Berichtsentwürfe im Zusammenhang mit § 35 BtMG und §§ 23 ff. EGGVG

Abteilung VI

Allgemeine Verfahren gegen

  • gegen Erwachsene
  • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

mit dem Tatort Aachen D - L

Verfahren

  • gegen Rechtsanwälte und Notare
  • wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
  • wegen Falschgelddelikten
  • wegen Verstoßes gegen jagd- und tierschutzrechtliche Bestimmungen
  • wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung gegen Erwachsene sowie nach Einzelzuweisung gegen Jugendliche und Heranwachsende
  • wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV)
  • wegen Verstoßes gegen das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unter Einbeziehung ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit SubstitutionsProgrammen (BtM-Delikte) mit den Anfangsbuchstaben H - L, N - P (ausgenommen Verfahren mit Tatort Jülich)

Abteilung VII

Allgemeine Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschl. Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (geringfügige Mengen), soweit nicht Erwachsene beteiligt sind und keine Einzelzuweisung in anderen Abteilungen erfolgt,
(unter Einbeziehung der allgemeinen Anzeigesachen gegen Kinder)

    • mit den Wohnorten
      Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler, Blankenheim, Dahlem, Düren, Eschweiler, Gangelt, Geilenkirchen, Heimbach, Heinsberg, Hellenthal, Herzogenrath, Hürtgenwald, Inden, Jülich, Kall, Kreuzau, Langerwehe, Linnich, Merzenich, Monschau, Nettersheim, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Roetgen, Schleiden, Selfkant, Simmerath, Titz, Übach-Palenberg, Vettweiß, Waldfeucht, Wassenberg und Würselen

    Jugendschutzverfahren i. S. v. § 26 Abs. 1 S. 1 GVG (ohne Verfahren wegen Verstoßes gegen die §§ 174 - 184 StGB)

    Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende wegen Sexualstraftaten i. S. der §§ 177, 179 StGB

    Vorbereitung der Vollstreckung von Unterbringungen gemäß §§ 63, 64 StGB

    Abteilung VIII

    Allgemeine Verfahren gegen

          • Erwachsene
          • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

    mit den Tatorten Aldenhoven, Baesweiler, Gangelt , Inden, Linnich, Niederzier, Titz
    mit den Tatorten Geilenkirchen, Roetgen (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

    Verfahren

          • gegen und zum Nachteil von Justizangehörigen außerhalb des Vollzugsdienstes, soweit nicht in Fällen fehlenden dienstlichen Bezuges eine Bearbeitung im allgemeinen Dezernat sachgemäß ist
          • gegen Erwachsene wegen Sexualstraftaten i. S. der §§ 174 a, b, c, 177, 184 i, 184 j, 184 k StGB zum Nachteil von Erwachsenen und Heranwachsenden
          • wegen häuslicher Gewalt gegen (erwachsene) Frauen und Männer im Rahmen von Lebensgemeinschaften
          • wegen Nachstellung gem. § 238 StGB gegen Erwachsene innerhalb aktueller, ehemaliger oder gewollter intimer Beziehungen (Stalking-Verfahren)
          • wegen Verstoßes gegen § 4 GewSchG
          • zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren mit Ausnahme von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit durch Angehörige der Pflegeberufe
          • nach dem StrRehaHomG (AR)

    Abteilung IX

    Allgemeine Verfahren gegen

          • Erwachsene
          • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

    mit den Tatorten Aachen V - Z, Monschau, Simmerath

    Verfahren

          • aus den Bereichen der organisierten und bandenmäßigen Schwerkriminalität
          • wegen vorsätzlicher Geldwäsche einschließlich Vorgängen nicht verfahrensintegrierter Ermittlungen nach dem Geldwäschegesetz
          • wegen Menschenhandels
          • wegen Veranstaltung oder Beteiligung an einem unerlaubten Glücksspiel

    Personenbezogene Verfahren nach Einzelzuweisung

    Abteilung X

    Allgemeine Verfahren gegen

          • gegen Erwachsene
          • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

    mit dem Tatort Aachen M - U

    Verfahren

          • gegen Gefangene, denen die Anzeige einer Justizvollzugsbehörde zugrunde liegt
          • wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz unter Einbeziehung der Apothekeneinbrüche und Rezeptfälschungen zum Zwecke der Drogenbeschaffung
          • gegen Erwachsene sowie nach Einzelzuweisung gegen Jugendliche und Heranwachsende
          • gegen unbekannte Täter
          • gegen namentlich bezeichnete Beschuldigte mit den Anfangsbuchstaben A - G
          • bandenmäßige BtM-Delikte (Eingang ab 2021)
          • wegen Verstoßes gegen die Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV) und wegen Verstoßes gegen das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unter Einbeziehung ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen (BtM-Delikte)
          • wegen ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Substitutions-Programmen
          • wegen Verstoßes gegen arzneimittelrechtliche Bestimmungen und wegen Dopings
          • wegen Straftaten eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Sinne des § 315 d StGB mit Ausnahme der Fälle des § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB in Form der Polizeiflucht, wenn kein Unfall verursacht worden ist
          • Ansprechpartner für die Polizei im Zusammenhang mit Intensivtätern im Straßenverkehr
          • des Tatkomplexes Völl / Stehlo

    Abteilung XI

    Allgemeine Verfahren gegen

          • Erwachsene
          • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

    mit den Tatorten Düren A - I, Heimbach, Hürtgenwald, Nideggen, Vettweiß, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nörvenich
    mit dem Tatort Stolberg (ohne amtsanwaltliche Zuständigkeit)

    Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie Berichtsentwürfe gem. Nr. 146 RiVASt (ausgenommen Ersuchen nach Belgien, Niederlande, Luxemburg)

    Einlieferungsverfahren zur Strafverfolgung und Strafvollstreckung

    Verfahren wegen bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls

    Vollstreckungshilfeverfahren mit dem Ausland im Rahmen der Vollstreckung in- und ausländischer Sanktionen

    Abteilung XII

    Allgemeine Verfahren gegen

            • gegen Erwachsene
            • unbekannte Täter (außerhalb amtsanwaltlicher Zuständigkeit)

    mit den Tatorten Düren J - Z und mit unbestimmtem Tatort

    Verfahren

            • gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung, soweit nicht Umkehranzeigen aus anderen, in staatsanwaltlichen Dezernaten bearbeiteten Verfahren zugrunde liegen,
            • wegen Angriffs oder Beleidigungen und Bedrohungen gegen Amtsträger, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, der Rettungsdienste und der weiteren Dienstleister im Bereich der öffentlichen Versorgung, soweit diese Taten den Hauptvorwurf des Verfahrens darstellen (Widerstandshandlungen) begangen durch Erwachsene

    Beschleunigte Verfahren unter Einschluss derartiger Verfahren gegen Heranwachsende

    Die Bearbeitung der Verfahren erfolgt durch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im Bereich der kleineren Kriminalität wie bei den Privatklagedelikten und bei Eigentums- und Vermögensdelikten bis zu einer Schadenhöhe von 2.000 € auch durch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.

    Vorgesetzte Dienstbehörde der Staatsanwaltschaft Aachen ist als Mittelbehörde die

    Generalstaatsanwaltschaft Köln
    Reichenspergerplatz 1
    50670 Köln

    und als oberste Landesbehörde das

    Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
    Martin-Luther-Platz 40
    40212 Düsseldorf.