Telefonische Erreichbarkeit
Die Staatsanwaltschaft Aachen ist telefonisch erreichbar:
montags bis donnerstags
von 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 15:00 Uhr,
freitags
von 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 14:30 Uhr
Zutritt nur mit Termin
In den meisten Fällen können Ihre Anliegen schriftlich oder telefonisch geklärt werden. Sollte im Ausnahmefall ein Besuch nötig sein, ist dieser nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich (Ausnahmen siehe unten).
Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an die für Sie zuständige Geschäftsstelle oder an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Eine entsprechende Telefonnummer finden Sie auf unseren Schreiben (Briefkopf rechts), oder Sie erhalten Auskunft über die Zentrale unter 0241 9425-0.
Besonderheiten bei der Anzeigenaufnahme
Für die Erstattung einer Strafanzeige ist die Staatsanwaltschaft während der allgemeinen Sprechzeiten auch ohne vorherige Terminabsprache zugänglich. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird jedoch eine frühzeitige Terminvereinbarung ausdrücklich empfohlen.
Besonderheiten bei einer Besuchserlaubnis
Die Beantragung einer Besuchserlaubnis kann telefonisch erfolgen. Die persönliche Abholung der erteilten Erlaubnis ist am folgenden Werktag während der festgelegten Sprechzeiten an der Eingangspforte der Staatsanwaltschaft möglich.
Nachtbriefkasten
Der fristgerechte Zugang von Schriftstücken kann auch außerhalb der regulären Dienstzeiten durch Einwurf in den Nachtbriefkasten des Justizzentrums sichergestellt werden. Sämtliche Sendungen, die bis 24:00 Uhr eingeworfen werden, gelten als am selben Kalendertag eingegangen. Sendungen, die nach 00:00 Uhr eintreffen, erhalten den Eingangsstempel des folgenden Tages.