Für Zahlungen per Banküberweisung an die Staatsanwaltschaft Aachen stehen Ihnen zwei Bankverbindungen zur Verfügung.
Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt die Geschäftsnummer (Aktenzeichen bzw. Kassenzeichen) im Feld Verwendungszweck des Überweisungsträgers an. Nur so kann eine eindeutige und korrekte Zuordnung des Geldbetrags erfolgen.
| Zahlungen an die Zahlstelle Aachen in Ermittlungsverfahren unter Angabe des Aktenzeichens | Zahlungen an die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) in Vollstreckungsverfahren unter Angabe des Kassenzeichens |
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Kontoführendes Institut: |
Deutsche Bundesbank eh Düsseldorf | Deutsche Bundesbank eh Dortmund -alt- |
Bankleitzahl: |
300 000 00 | 440 000 00 |
Empfänger: |
Zahlstelle Aachen | Zentrale Zahlstelle Justiz |
Konto-Nummer: |
300 015 70 | 410 015 09 |
IBAN-Code: |
DE16 3000 0000 0030 0015 70 | DE84 4400 0000 0041 0015 09 |
BIC-Code: |
MARKDEF1300 | MARKDEF1440 |
Barzahlungen können auch bei der Zahlstelle im Gebäude des Justizzentrums, Erdgeschoss, Raum A 0.015, geleistet werden.
Die Zahlstelle ist für den Publikumsverkehr geöffnet:
- montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.